Certificat de Performance EnergetiqueEnergiepass

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Leitfaden zur Verbesserung der Energieeffizienz

EnergyConsult News

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PRIMe House update 12oct2012
Présentation du nouveau régime d'aides àpd 2013 - Updates regarding government subsidies after 2013

Prime House - Subsidien /Subsidies
offizielle Bekanntgabe der neuen staatlichen Förderung für energieeffizientes Bauen & Sanieren, ---- EN -----> official news regarding new state subsidies for energy efficient building & renovation

Offizielle Bestätigung - Avis public
Klasse B-C wird Mindeststandard für Neubauten ab Juli 2012 - CPE classes B-C deviennent exigences minimales pour les bâtiments residentiels à partir de 7/2012

Energiepass

 

Energiepass
Energiepass
für Wohngebäude
auf Basis des berechneten
Energiebedarfs für Wärme

Energiepass

Neubau Wohngebäude

Wann ist der Energiepass erforderlich?

Der Energiepass ist Pflicht seit dem 1. Januar 2008 für Neubauprojekte und/oder Erweiterungen von  bestehenden Wohngebäuden. Der Energiepass ist integraler Bestandteil der Baugenehmigung und bewertet den Energiebedarf für Raumheizung und Warmwasser durch

  • Nachweis Primärenergieeffizienz
  • Nachweis Heizwärmebedarf (Wärmeschutzklasse)
  • Erfüllung der Mindestanforderungen für Bauteile

Seit dem 1. Juni 2011 muss der Energiepass auch bei substantiellen Veränderungen von Gebäuden erstellt werden (Veränderungen > 10% an der thermischen Gebäudehülle, Veränderungen Anlagentechnik > 1500 € bei Einfamilienhaus und > 3000 € bei Mehrfamilienhaus).
Bei Änderungen während der Bauphase, die die Energieeffizienz beeinflussen, muss der Energiepass entsprechend aktualisiert und nochmals beim Bauamt vorgelegt werden.

Bei größeren Gebäuden mit einer Fläche über 1000 m2 ist zusätzlich ein Energieversorgungskonzept zu erstellen.

Wie wird der Energiepass erstellt ?

Die Erstellung des Energiepasses erfolgt auf Basis des berechneten Energiebedarfs für Wärme. Darin werden berücksichtigt

  • Größe und Kompaktheit des Gebäudes
  • Wärmedämmung (Materialeigenschaften, Qualität der Bauteile)
  • Detaillierte Berechnung der Wärmebrücken (für Passivhaus AAA)
  • Solararchitektur
  • Anlagentechnik (Energieträger, Regelung)
  • Energiebedarf für Raumheizung, Lüftung und Warmwasser

Diese Daten werden zunächst aus dem Energiekonzept bestimmt. Spätestens 6 Monate nach  Fertigstellung des Gebäudes muss der Energiepass in aktualisierter Form beim Bauamt vorgelegt werden.

Kosten

Aufwand und Kosten für die Erstellung des Energiepasses und der zugehörigen Nachweise und Bestätigungen richten sich nach Größe und Komplexität des Wohngebäudes. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot .

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