|
Energiepass für Wohngebäude auf Basis des berechneten Energiebedarfs für Wärme |
Energiepass
Neubau Wohngebäude
Wann ist der Energiepass erforderlich?
Der Energiepass ist Pflicht seit dem 1. Januar 2008 für Neubauprojekte und/oder Erweiterungen von bestehenden Wohngebäuden. Der Energiepass ist integraler Bestandteil der Baugenehmigung und bewertet den Energiebedarf für Raumheizung und Warmwasser durch
- Nachweis Primärenergieeffizienz
- Nachweis Heizwärmebedarf (Wärmeschutzklasse)
- Erfüllung der Mindestanforderungen für Bauteile
Seit dem 1. Juni 2011 muss der Energiepass auch bei substantiellen Veränderungen von Gebäuden erstellt werden (Veränderungen > 10% an der thermischen Gebäudehülle, Veränderungen Anlagentechnik > 1500 € bei Einfamilienhaus und > 3000 € bei Mehrfamilienhaus).
Bei Änderungen während der Bauphase, die die Energieeffizienz beeinflussen, muss der Energiepass entsprechend aktualisiert und nochmals beim Bauamt vorgelegt werden.
Bei größeren Gebäuden mit einer Fläche über 1000 m2 ist zusätzlich ein Energieversorgungskonzept zu erstellen.
Wie wird der Energiepass erstellt ?
Die Erstellung des Energiepasses erfolgt auf Basis des berechneten Energiebedarfs für Wärme. Darin werden berücksichtigt
- Größe und Kompaktheit des Gebäudes
- Wärmedämmung (Materialeigenschaften, Qualität der Bauteile)
- Detaillierte Berechnung der Wärmebrücken (für Passivhaus AAA)
- Solararchitektur
- Anlagentechnik (Energieträger, Regelung)
- Energiebedarf für Raumheizung, Lüftung und Warmwasser
Diese Daten werden zunächst aus dem Energiekonzept bestimmt. Spätestens 6 Monate nach Fertigstellung des Gebäudes muss der Energiepass in aktualisierter Form beim Bauamt vorgelegt werden.
Kosten
Aufwand und Kosten für die Erstellung des Energiepasses und der zugehörigen Nachweise und Bestätigungen richten sich nach Größe und Komplexität des Wohngebäudes. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot .