Energiepass |
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Energiepass
Gebäude mit gemischter Nutzung
Als gemischt genutzte Gebäude gelten Gebäude, die sowohl als Wohngebäude wie auch zu anderen Zwecken (z.B. Verkaufsflächen, Büros, usw.) genutzt werden und bei denen der Wohnbauanteil weniger als 90% der Gesamtfläche beträgt.
Wann ist der Energiepass erforderlich?
Neubauprojekte | Pflicht seit 1. Januar 2011 |
Verkauf und/oder Vermietung | Pflicht seit 1. Juni 2011 |
Wie wird der Energiepass erstellt ?
Für Neubauprojekte wird der Energiepass für das Gebäude als Ganzes nach dem Verfahren für Nichtwohngebäude, d.h. auf Basis des berechneten Energiebedarfs für Wärme und Strom erstellt. Für den Wohnbauteil wird zusätzlich ein zweiter Energiepass auf Basis des berechneten Energiebedarfs für Wärme erstellt, um eine Vergleichbarkeit mit reinen Wohngebäuden zu ermöglichen.
Für bestehende Gebäude sind ebenfalls zwei Energiepässe erforderlich. Zum einen wird ein Energiepass für das Gebäude als Ganzes nach dem Verfahren für Nichtwohngebäude, d.h. auf Basis des gemessenen Energieverbrauchs für Wärme und Strom erstellt. Zusätzlich ist für den Wohnbauanteil des Gebäudes ein separater Energiepass nach dem Bedarfsverfahren für Wohngebäude zu erstellen.Kosten
Aufwand und Kosten für die Erstellung des Energiepasses und der zugehörigen Nachweise und Bestätigungen richten sich nach Größe und Komplexität des Gebäudes. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot.