Certificat de Performance EnergetiqueEnergiepass

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Leitfaden zur Verbesserung der Energieeffizienz

EnergyConsult News

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PRIMe House update 12oct2012
Présentation du nouveau régime d'aides àpd 2013 - Updates regarding government subsidies after 2013

Prime House - Subsidien /Subsidies
offizielle Bekanntgabe der neuen staatlichen Förderung für energieeffizientes Bauen & Sanieren, ---- EN -----> official news regarding new state subsidies for energy efficient building & renovation

Offizielle Bestätigung - Avis public
Klasse B-C wird Mindeststandard für Neubauten ab Juli 2012 - CPE classes B-C deviennent exigences minimales pour les bâtiments residentiels à partir de 7/2012

Energiepass

 

Energiepass
Energiepass für
Wohngebäude auf Basis
des berechneten
Energiebedarfs für Wärme

Energiepass

Bestand Wohngebäude

Wann ist der Energiepass erforderlich?

Der Energiepass ist Pflicht seit dem 1. Januar 2008 für die Erweiterung bestehender Gebäude.

Seit 1. Januar 2010 ist der Energiepass zudem Pflicht für alle Wohngebäude bei Verkauf und/oder Vermietung. Der Energiepass muss spätestens bei der notariellen Beurkundung bzw. bei Unterzeichnung des Mietvertrags vorgelegt und an den zukünftigen Eigentümer oder Mieter übergeben werden.

Seit dem 1. Juni 2011 muss der Energiepass auch bei substantiellen Veränderungen von bestehenden Gebäuden erstellt werden (Veränderungen > 10% an der thermischen Gebäudehülle, Veränderungen Anlagentechnik > 1500 € bei Einfamilienhaus und > 3000 € bei Mehrfamilienhaus).

Verantwortlich für die Erstellung und Vorlage des Energiepasses ist der Eigentümer (Verkäufer oder Vermieter). Bei Mehrfamilienhäusern wird der Energiepass von der Eigentümergemeinschaft oder der Gebäudeverwaltung in Auftrag gegeben.

Im Energiepass sind u.a. festgehalten

  • Primärenergiebedarf (Primärenergieeffizienzklasse)
  • Heizwärmebedarf (Wärmeschutzklasse)
  • Gemessener Energieverbrauch
  • Maßnahmenvorschläge für verbesserte Energieeffizienz

Für die Erweiterung von Gebäuden gelten ähnliche Anforderungen wie beim Neubau. Der Energiepass hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Wie wird der Energiepass erstellt ?

Die Erstellung des Energiepasses erfolgt auf Basis des berechneten Energiebedarfs für Wärme. Darin werden berücksichtigt

  • Größe und Kompaktheit des Gebäudes
  • Wärmedämmung (Materialeigenschaften, Qualität der Bauteile)
  • Solararchitektur
  • Anlagentechnik (Energieträger, Regelung)
  • Energiebedarf für Raumheizung, Lüftung und Warmwasser
Diese Daten werden durch eine detaillierte Begutachtung vor Ort und, soweit vorhanden, aus Bauplänen und Unterlagen/Rechnungen zu vorausgegangenen Renovierungen ermittelt. Zusätzlich werden konkrete Maßnahmen zur energetischen Verbesserung des Gebäudes vorgeschlagen.

Kosten

Aufwand und Kosten für die Erstellung des Energiepasses richten sich nach Größe und Komplexität des Wohngebäudes. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot.

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