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Energiepass für Wohngebäude auf Basis des berechneten Energiebedarfs für Wärme |
Energiepass
Bestand Wohngebäude
Wann ist der Energiepass erforderlich?
Der Energiepass ist Pflicht seit dem 1. Januar 2008 für die Erweiterung bestehender Gebäude.
Seit 1. Januar 2010 ist der Energiepass zudem Pflicht für alle Wohngebäude bei Verkauf und/oder Vermietung. Der Energiepass muss spätestens bei der notariellen Beurkundung bzw. bei Unterzeichnung des Mietvertrags vorgelegt und an den zukünftigen Eigentümer oder Mieter übergeben werden.
Seit dem 1. Juni 2011 muss der Energiepass auch bei substantiellen Veränderungen von bestehenden Gebäuden erstellt werden (Veränderungen > 10% an der thermischen Gebäudehülle, Veränderungen Anlagentechnik > 1500 € bei Einfamilienhaus und > 3000 € bei Mehrfamilienhaus).
Verantwortlich für die Erstellung und Vorlage des Energiepasses ist der Eigentümer (Verkäufer oder Vermieter). Bei Mehrfamilienhäusern wird der Energiepass von der Eigentümergemeinschaft oder der Gebäudeverwaltung in Auftrag gegeben.
Im Energiepass sind u.a. festgehalten
- Primärenergiebedarf (Primärenergieeffizienzklasse)
- Heizwärmebedarf (Wärmeschutzklasse)
- Gemessener Energieverbrauch
- Maßnahmenvorschläge für verbesserte Energieeffizienz
Für die Erweiterung von Gebäuden gelten ähnliche Anforderungen wie beim Neubau. Der Energiepass hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.
Wie wird der Energiepass erstellt ?
Die Erstellung des Energiepasses erfolgt auf Basis des berechneten Energiebedarfs für Wärme. Darin werden berücksichtigt
- Größe und Kompaktheit des Gebäudes
- Wärmedämmung (Materialeigenschaften, Qualität der Bauteile)
- Solararchitektur
- Anlagentechnik (Energieträger, Regelung)
- Energiebedarf für Raumheizung, Lüftung und Warmwasser
Kosten
Aufwand und Kosten für die Erstellung des Energiepasses richten sich nach Größe und Komplexität des Wohngebäudes. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot.