|
Energiepass für Gebäude auf Basis des berechneten Energiebedarfs für Wärme und Strom |
Energiepass
Neubau Nichtwohngebäude
Wann ist der Energiepass erforderlich?
Der Energiepass ist Pflicht seit dem 1. Januar 2011 für Neubauprojekte und/oder Erweiterungen von bestehenden Gebäuden. Der Energiepass ist integraler Bestandteil der Baugenehmigung und bewertet den zu erwartenden Energiebedarf für Wärme und Strom durch
- Nachweis Primärenergieeffizienz
- Nachweis Heizwärmebedarf (Wärmeschutzklasse)
- Erfüllung der Mindestanforderungen für Bauteile
- Nachweis sommerlicher Wärmeschutz
Spätestens 4 Jahre nach der Fertigstellung des Gebäudes muss der Energiepass für den Neubau durch einen Energiepass auf Basis des gemessenen Verbrauchs ersetzt und danach alle 3 Jahre aktualisiert werden.
Wie wird der Energiepass erstellt ?
Die Erstellung des Energiepasses erfolgt auf Basis des berechneten Energiebedarfs für Wärme und Strom. Darin werden berücksichtigt
- Größe und Kompaktheit des Gebäudes
- Art(en) der Nutzung (z.B. Büro, Restaurant, Schule, …)
- Wärmedämmung (Materialeigenschaften, Qualität der Bauteile)
- Detaillierte Berechnung der Wärmebrücken (für Passivhaus AAA)
- Solararchitektur und sommerlicher Wärmeschutz
- Anlagentechnik (Energieträger, Regelung)
- Energiebedarf für Raumheizung und Warmwasser
- Energiebedarf für Lüftung, Klimatisierung und Beleuchtung
Kosten
Aufwand und Kosten für die Erstellung des Energiepasses und der zugehörigen Nachweise und Bestätigungen richten sich nach Größe und Komplexität des Gebäudes. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot .