Certificat de Performance EnergetiqueEnergiepass

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Leitfaden zur Verbesserung der Energieeffizienz

EnergyConsult News

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PRIMe House update 12oct2012
Présentation du nouveau régime d'aides àpd 2013 - Updates regarding government subsidies after 2013

Prime House - Subsidien /Subsidies
offizielle Bekanntgabe der neuen staatlichen Förderung für energieeffizientes Bauen & Sanieren, ---- EN -----> official news regarding new state subsidies for energy efficient building & renovation

Offizielle Bestätigung - Avis public
Klasse B-C wird Mindeststandard für Neubauten ab Juli 2012 - CPE classes B-C deviennent exigences minimales pour les bâtiments residentiels à partir de 7/2012

Energiepass

 

Energiepass
Energiepass 
für Gebäude auf Basis des 
gemessenen
Energieverbrauchs
für Wärme und Strom

Energiepass

Bestand Nichtwohngebäude

Wann ist der Energiepass erforderlich?

Der Energiepass ist Pflicht seit dem 1. Juni 2011 bei Verkauf und/oder Vermietung von Nichtwohngebäuden. Der Energiepass muss spätestens bei der notariellen Beurkundung bzw. bei Unterzeichnung des Mietvertrags vorgelegt und an den zukünftigen Eigentümer oder Mieter übergeben werden.

Für öffentliche Gebäude ist der Energiepass seit 1. Januar 2011 Pflicht und muss sichtbar ausgehängt werden.

Im Energiepass sind u.a. festgehalten

  • Energieverbrauchsindex für Wärme
  • Energieverbrauchsindex für Strom
  • Gemessener Energieverbrauch über min. 3 Jahre
  • Nutzung des Gebäudes und installierte Anlagentechnik
  • Detaillierte Bewertung Wärmeschutz und Anlagentechnik
  • Maßnahmenvorschläge für verbesserte Energieeffizienz

Verantwortlich für die Erstellung und Vorlage des Energiepasses ist der Eigentümer (Verkäufer oder Vermieter). Bei größeren Gebäuden wird der Energiepass von der Eigentümergemeinschaft oder der Gebäudeverwaltung in Auftrag gegeben und alle 3 Jahren aktualisiert (Energie-Monitoring). Sollte der Energieverbrauch über 140% zum Referenzverbrauch liegen, müssen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ausgearbeitet werden.

Wie wird der Energiepass erstellt ?

Die Erstellung des Energiepasses erfolgt auf Basis des gemessenen Energieverbrauchs für Wärme und Strom. Darin werden berücksichtigt

  • Größe des Gebäudes
  • Art(en) der Nutzung
  • Energieverbrauch für Raumheizung und Warmwasser
  • Energieverbrauch für Lüftung, Klimatisierung und Beleuchtung

Die Daten werden aus den Abrechnungen der Energieversorger für Wärme und Strom, sowie  durch eine detaillierte Begutachtung des Gebäudes vor Ort und den Bauplänen (soweit vorhanden) ermittelt. Zusammenfassend wird eine Bewertung des Wärmeschutzes und der Anlagentechnik vorgenommen, gegebenenfalls mit Verbesserungsvorschlägen.

Kosten

Aufwand und Kosten für die Erstellung des Energiepasses richten sich nach Größe und Komplexität des Gebäudes. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot.

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